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Arbeitsrecht
- Haben Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Bitte beachten Sie unbedingt die 3-Wochen-Frist bis zur Einlegung einer Kündigungsschutzklage.
Mietrecht
- Mietzinsforderungen, Räumungsklagen
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- insbesondere Unterbringungsrecht
Verwaltungsrecht
- Baurecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht
Verkehrsrecht
- insbesondere Unfallregulierung
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